Beschluss vom Landgericht Hamburg (3. Zivilkammer) - 303 O 1/15
Tenor
Die von der Klagepartei an die Beklagte zu 1 und den Beklagten zu 2 gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 13.04.2016 zu erstattenden Kosten werden auf
4.465,36 €
(in Worten: viertausendvierhundertfünfundsechzig 36/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 21.04.2016 festgesetzt.
Gründe
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.