Urteil vom Amtsgericht Aachen - 9 C 382/90

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Erlaubnis zu erteilen, ihren Lebensgefährten xxx auf Dauer als Mitbewohner in die Mietwohnung xxx aufzunehmen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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