Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 620 Gs 329/14

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren

gegen              C

wird auf den Antrag des Beschuldigten auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 98 Abs. 2 S. 2 StPO der Zuschlag i.S.d. § 398a AO auf 5 % von 209.418 Euro festgesetzt.


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