Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 343 F 1316/23

Tenor

In der einstweiligen Anordnungssache A gegen B

wird der Antrag zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.


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