Urteil vom Amtsgericht Bonn - 104 C 624/10

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


123456789101112131415161718192021

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen