Urteil vom Amtsgericht Bonn - 201 C 361/12

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bonn, Az.: 201 C 361/12, vom 27.08.2012 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin erbrachte Kaution in Höhe von 1.400,00 EUR wieder dem Kautionskonto gutzuschreiben und insolvenzfest anzulegen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/4, der Beklagte zu 3/4, abgesehen von den Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar; für den Beklagten ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt insoweit nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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