Urteil vom Amtsgericht Bonn - 113 C 95/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.284,55 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 28.12.2012 sowie vorprozessuale Anwaltskosten von 302,10 € zu zahlen.

              Die Widerklage wird abgewiesen.

              Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von Höhe von 105 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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