Urteil vom Amtsgericht Bonn - 27 C 144/14

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung der WEG I-Straße ##-## in C-S zu Tagesordnungspunkt 10 vom 22.05.2014 nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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