Urteil vom Amtsgericht Bonn - 203 C 33/21

Tenor

In dem Rechtsstreit

                                  pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 30.07.2021

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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