Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 4403 III 2/25

Tenor

In der Personenstandssache

betreffend den Antrag pp

an der beteiligt sind:

pp

hat das Amtsgericht Bonn am 01.10.2025 durch die Richterin am Amtsgericht I

beschlossen:

1. Die Standesbeamtin/der Standesbeamte des Standesamtes C wird angewiesen, das Geburtenregister des Standesamtes C Nr. ###/#### entsprechend dem Antrag der Antragstellerin vom 12.06.2025 beizuschreiben insoweit, dass der Geburtsname der Antragstellerin "W T" lautet.

2. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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