Beschluss vom Amtsgericht Bottrop - 28 Ls-12 Js 826/20-24/21 [e]

Tenor

Auf Antrag des Angeklagten wird dem durch den Angeklagten präsent gestellten Sachverständigen S. die gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse gewährt.

Diese Entschädigung ist Teil der Gerichtskosten und unterfällt der Kostentragungspflicht des Angeklagten gemäß dem Urteil vom 14.12.2022.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen