Beschluss vom Amtsgericht Brilon - 10 L 6/15

Tenor

wird auf die Erinnerung des M, vertreten durch das Finanzamt H, vom 22.01.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 08.01.2018, Az.: 10 L 6/15, die darin getroffene Verfahrensanweisung an den Zwangsverwalter zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unzulässig erklärt und der angegriffene Beschluss aufgehoben.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des M, vertreten durch das Finanzamt H, trägt die Gläubigerin.


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