Urteil vom Amtsgericht Brühl - 23 C 413/11

Tenor

1. Die Beschlüsse mit den Nummern 7/2011 und 8/2011 der Wohnungseigentümerversammlung

    vom 27.07.2011 unter TOP 7 werden für ungültig erklärt.

 

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 74 % und die Beklagten 26 %.

 

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

    Betrags vorläufig vollstreckbar.


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