Urteil vom Amtsgericht Brühl - 22 C 50/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die vertraglich vorzuhaltende Wärmeleistung des Nahwärmeanschluss- und Liefervertrages vom 02.10.2017 in § 1 Ziffer 4 des Vertrages von 15 kw auf 7,5 kw mit sofortiger Wirkung anzupassen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.000,00 €.


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