Urteil vom Amtsgericht Castrop-Rauxel - 6 OWi-256 Js 68/16-4/16

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 15,00 EUR verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.1 BKat).


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