Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 433 C 7394/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 500,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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