Beschluss vom Amtsgericht Dortmund - 762 Ls-700 Js 2290/13-111/15

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.


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