Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 514 C 27/19

Tenor

1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 23.05.2019 bleibt aufrechterhalten.

2. Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

4. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.


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