Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 729 OWi-262 Js 1751/22-110/22

Tenor

Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer

Geldbuße von 200,00 €

verurteilt.

Der Betroffenen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

Angewendete Vorschriften: §§ 41 Abs. I in Verbindung mit Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG.


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