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StPO § 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen

Strafprozeßordnung

(1) Verlesen werden können

1.
die ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen
a)
öffentlicher Behörden,
b)
der Sachverständigen, die für die Erstellung von Gutachten der betreffenden Art allgemein vereidigt sind, sowie
c)
der Ärzte eines gerichtsärztlichen Dienstes mit Ausschluss von Leumundszeugnissen,
2.
unabhängig vom Tatvorwurf ärztliche Atteste über Körperverletzungen,
3.
ärztliche Berichte zur Entnahme von Blutproben,
4.
Gutachten über die Auswertung eines Fahrtschreibers, die Bestimmung der Blutgruppe oder des Blutalkoholgehalts einschließlich seiner Rückrechnung,
5.
Protokolle sowie in einer Urkunde enthaltene Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen, soweit diese nicht eine Vernehmung zum Gegenstand haben und
6.
Übertragungsnachweise und Vermerke nach § 32e Absatz 3.

(2) Ist das Gutachten einer kollegialen Fachbehörde eingeholt worden, so kann das Gericht die Behörde ersuchen, eines ihrer Mitglieder mit der Vertretung des Gutachtens in der Hauptverhandlung zu beauftragen und dem Gericht zu bezeichnen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 1 ORbs 122/26
25. März 2026
1 ORbs 122/26 25. März 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 644/24
15. Juli 2025
2 StR 644/24 15. Juli 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Orbs 2/25
23. Juni 2025
1 Orbs 2/25 23. Juni 2025
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 ORs 20/25, 3 ORs 20/25 - 161 SRs 38/25
23. Juni 2025
3 ORs 20/25, 3 ORs 20/25 - 161 SRs 38/25 23. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Senat für Bußgeldsachen) - 2 ORbs 69/25
15. Mai 2025
2 ORbs 69/25 15. Mai 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 289/23
14. November 2024
3 StR 289/23 14. November 2024
Urteil vom Landgericht Aachen - 74 NBs 34/24
4. November 2024
74 NBs 34/24 4. November 2024
Urteil vom Landgericht Duisburg - 34 Kls 4/24
30. August 2024
34 Kls 4/24 30. August 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 313/24
13. August 2024
5 StR 313/24 13. August 2024
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (Senat für Bußgeldsachen) - 1 Ss (OWi) 12/24
13. Mai 2024
1 Ss (OWi) 12/24 13. Mai 2024