Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 729 OWi-268 Js 298/25-30/25

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer

Geldbuße von 400,00 €

verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 100,00 € jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

Angewendete Vorschriften:

§§ 37 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG.


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