Beschluss vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn - 20 M 2676/15

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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