Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 252 F 1416/99

Tenor

hat das Amtsgericht - Familiengericht - Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11. November 1999

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, der Klägerin wird nachgelassen,

eine Vollstreckung mit Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.300,00

abzuwenden, wenn nicht vorher die Beklagte in dieser Höhe Sicherheit

leistet.


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