Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 43 C 15606/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger zu 1 800 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt an die Klägerin zu 2 400 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von nicht gesondert festsetzbaren Anwaltskosten in Höhe von 215,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 26.04.2013 freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils vollstreckende Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert beträgt 1'200 Euro.


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Zitiert von

Stattgebender Kammerbeschluss vom Unknown court (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 946/19
21. Januar 2022
2 BvR 946/19 21. Januar 2022
Urteil vom Amtsgericht Charlottenburg - 234 C 237/13
17. Januar 2014
234 C 237/13 17. Januar 2014

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