Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 32 C 167/15

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17.09.2015 durch die Richterin am Amtsgericht N

für Recht erkannt:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.


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