Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 43 C 205/16

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 14.10.2016

durch den Richter I

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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