Teil-Verzichts- und Schlussurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 119 Ds 30 Js 4719/18 - 779/18

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der Hauptverhandlung vom 03.05.2019 und vom 24.05.2019,

an der teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht A

als Richter

Oberamtsanwältin T

als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt D

als Verteidiger der Angeklagten C

Justizbeschäftigte (mD) B

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Die Angeklagte C wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von EUR 176.332,59 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen trägt die Angeklagte.

Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 73, 73c StGB


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