Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 502 IN 32/23

Tenor

In dem Insolvenzverfahren

werden die Anmeldungen vom 24. März und 3. April 2023 der weiteren Beteiligten als unzulässig zurückgewiesen, soweit die Ausnahme von der Restschuldbefreiung und die Rechtsgrundlage der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung geltend gemacht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen