Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 92e VI 121/24

Tenor

In der Nachlassangelegenheit

nach dem am 07.02.2024 in E. verstorbenen V., geboren am 00.00.0000 in X.,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in E.

beteiligt:

1. Herr I., geboren am 00.00.0000 in E., K.-straße, E.,

Antragsteller und Erbe

2. Herr W., H.-straße, B., Vereinigte Staaten,

Erbe

wird der Geschäftswert gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 7.297.469,00 Euro festgesetzt.


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