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GNotKG § 79 Festsetzung des Geschäftswerts

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

(1) Soweit eine Entscheidung nach § 78 nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Satz 1 gilt nicht, wenn

1.
Gegenstand des Verfahrens eine bestimmte Geldsumme in Euro ist,
2.
zumindest für den Regelfall ein fester Wert bestimmt ist oder
3.
sich der Wert nach den Vorschriften dieses Gesetzes unmittelbar aus einer öffentlichen Urkunde oder aus einer Mitteilung des Notars (§ 39) ergibt.
In den Fällen des Satzes 2 setzt das Gericht den Wert nur fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt, oder wenn es eine Festsetzung für angemessen hält.

(2) Die Festsetzung kann von Amts wegen geändert werden

1.
von dem Gericht, das den Wert festgesetzt hat, und
2.
von dem Rechtsmittelgericht, wenn das Verfahren wegen des Hauptgegenstands oder wegen der Entscheidung über den Geschäftswert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung in der Rechtsmittelinstanz schwebt.
Die Änderung ist nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 41/26 e
7. Mai 2026
34 Wx 41/26 e 7. Mai 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 40/26 e
7. Mai 2026
34 Wx 40/26 e 7. Mai 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 35/26 e
16. April 2026
34 Wx 35/26 e 16. April 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 2 W 37/26
24. März 2026
2 W 37/26 24. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 36/26 e
18. Februar 2026
34 Wx 36/26 e 18. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (6. Zivilsenat) - 6 VA 2/26
12. Februar 2026
6 VA 2/26 12. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 244/25 e
24. November 2025
34 Wx 244/25 e 24. November 2025
Beschluss vom Landgericht Essen - 14b T 8/25
20. November 2025
14b T 8/25 20. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 271/25 e
19. November 2025
34 Wx 271/25 e 19. November 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 VA 85/25
10. November 2025
101 VA 85/25 10. November 2025