Beschluss vom Amtsgericht Erkelenz - 17 M 2273/23

Tenor

wird der Beschluss vom 04.07.2024 gemäß § 319 ZPO analog wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

der pfändbare Betrag muss richtig nicht auf 1.150,00 EUR sondern auf 1.260,00 EUR erhöht werden.


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