Urteil vom Amtsgericht Essen - 25 C 376/91

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die im I-Straße, Essen im 2. Obergeschoss gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, Flur, Abstellraum, einem im Keller des Hauses befindlichen Lattenverschlag zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.12.1992 bewilligt.


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