Urteil vom Amtsgericht Essen - 10 C 287/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 335,09€ nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2016 zu zahlen, sowie die Klägerin von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte N und Partner in Höhe von 83,54€ freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 35%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils andere Partei vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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