Urteil vom Amtsgericht Euskirchen - 17 C 74/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200 EUR, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.


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