Urteil vom Amtsgericht Euskirchen - 5 Ds 52/23 (665 Js 260/23)

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von

60 Tagessätzen zu je 55,00€

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

-              § 223 StGB


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