Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 204 C 166/13

Tenor

1.)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1940,62 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr seit dem 6.11.2013, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 192,90 € zu zahlen.

2.)Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.)Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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