Beschluss vom Amtsgericht Grevenbroich - 30 M 1185/16

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 11.05.2015 / 18.11.2015 wird zurückgewiesen.

Die Erinnerung des Bezirksrevisors vom 20.05.2016 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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