Beschluss vom Amtsgericht Gummersbach - 61 M 1396/16

Tenor

wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 26.07.2016 insoweit zurückgewiesen, als mehr als

              723,69 € Resthauptforderung

              8,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 723,69 € seit

                                 dem 27.07.2016

              25,90 € bisherige Vollstreckungskosten

              758,28 € Summe I und Summe II

geltend gemacht wurden.

Im Übrigen wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ohne die eingereichte Forderungsaufstellung erlassen und die Zustellung mit der Aufforderung nach § 840 ZPO vermittelt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen