Urteil vom Amtsgericht Hagen - 10 C 172/14

Tenor

1.

              Die Klage wird abgewiesen.

              2.

              Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

              3.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten

              durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des beizutreibenden

              Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung

              Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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