Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 33/16

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hamm vom 23.03.2016 (Aktenzeichen: 17 C 33/16) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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