Beschluss vom Amtsgericht Herne - 7 VI 259/23

Tenor

In pp.

wird Nachlasspflegschaft angeordnet. Zum Nachlasspfleger wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt C., JG01, U.

Der Wirkungskreis umfasst die Vertretung der unbekannten Erben bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, die gegen den Nachlass gerichtet sind.

Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.


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