Beschluss vom Amtsgericht Jülich - 6 XVII 127/09

Tenor

wird der Aufgabenbereich der Betreuerin Frau J. erweitert. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenbereiche:

-              vermögensrechtliche Angelegenheiten

-              Leistungsträger- und Behördenangelegenheiten

-              Gesundheitsfürsorge

Der Betroffene bedarf weiterhin zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich vermögensrechtliche Angelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).

Die bestehende Betreuung wird gleichzeitig verlängert.

Das Gericht wird spätestens am 27.06.2031 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen