Urteil vom Amtsgericht Kempen - 13 C 286/16

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens 13 H 12/15 tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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