Urteil vom Amtsgericht Köln - 202 C 19/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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