Urteil vom Amtsgericht Köln - 211 C 32/15

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagten zu 49 %.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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