Urteil vom Amtsgericht Köln - 641 Ls 283/15

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten räuberischen Diebstahls

zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Der Angeklagte trägt seine notwendigen Auslagen selbst.

-          §§ 252, 249 I, II, 22, 23 StGB, 1, 105 ff JGG -

Der Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 25.11.2015 – 505 Gs 2417/15 – wird aus den fortbestehenden Gründen seines Erlasses aufrecht erhalten.


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