Urteil vom Amtsgericht Köln - 581 Ds 39/16

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Amphetamin zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5,- Euro kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Einzelstrafen:

Zu 1) 6 Monate Freiheitsstrafe

Zu 2) 20 Tagessätze zu je 5,- Euro Geldstrafe

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 53 StGB, 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG


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