Beschluss vom Amtsgericht Köln - 58 XVII 37/16 M

Tenor

wird Herr Rechtsanwalt D. C., JRing, Köln als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt.

Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:

Regelung des PostverkehrsVermögensangelegenheitenVertretung gegenüber Behörden und SozialversicherungsträgernWohnungsangelegenheiten

Darüber hinaus wird Herr Rechtsanwalt L. T., JRing, Köln als Berufsbetreuer zum Ersatzbetreuer bestellt.

Die Aufgabenkreise entsprechen denen des Betreuers.

Der Ersatzbetreuer darf die Angelegenheiten der Betreuten nur besorgen, soweit der Betreuer Herr D. C. verhindert ist.

Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung des für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuers (Einwilligungsvorbehalt).

Das Gericht wird spätestens am 04.03.2020 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Zur Verfahrenspflegerin ist Frau Rechtsanwältin F. X., G.straße, Köln bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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