Urteil vom Amtsgericht Köln - 647 Ls 182/16

Tenor

Der Angeklagte U. wird wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beihilfe zu einer sexuellen Nötigung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr mit Bewährung verurteilt.

Gegen den Angeklagten B. wird wegen sexueller Nötigung eine Jugendstrafe von 1 Jahr mit Bewährung verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird bei dem Angeklagten B. abgesehen. Seine eigenen Auslagen trägt er selbst.

§§ 177 I, 22, 23, 27, 52 StGB  (U.)

§§ 177 I StGB, 1, 105 JGG (B.)


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen