Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 13 C 39/08

Tenor

Die in der Wohnungseigentümerversammlung vom 29.04.2008 gefassten Beschlüsse werden wie folgt für unwirksam erklärt:

- Der Beschluss zu TOP 8 über die Wahl des Verwaltungsbeirates im Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010

- Der Beschluss zu TOP 12 über die Beauftragung der Verwalterin mit einer Klageerhebung gegen die Klägerin zwecks Durchführung einer Wohnungsbesichtigung zur Feststellung etwaiger Verstöße gegen sie Teilungserklärung.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 21 % und die Beklagten zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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